Mit der Eintragung ins Handelsregister entsteht die GmbH als juristische Person. Für ihre Verbindlichkeiten haftet den Gläubigern grundsätzlich das Gesellschaftsvermögen. Eine persönliche Haftung anderer Personen setzt eine eigene rechtliche Grundlage voraus.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.