Bei der Einrichtung des Buchhaltungssystems legt die GmbH die Abläufe der Buchführung fest. Sie stimmt die benötigten Schnittstellen mit ihrer Steuerberatung ab. Zuständigkeiten und Bearbeitungsfristen werden eindeutig zugeordnet.
Zu bestimmen sind insbesondere:
- Eingesetzte Software.
- Passender Kontenrahmen, etwa SKR 03 oder SKR 04.
- Bankanbindung.
- Belegfluss vom Eingang bis zur Buchung.
Die Verantwortlichen klären dabei insbesondere:
- Wer Belege digital erfasst.
- Wer Zahlungen zuordnet.
- Wer offene Posten klärt.
Die Verfahrensdokumentation beschreibt das tatsächlich eingesetzte Verfahren.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.