Zum Inhalt springen

Inseln

Die Welt zeigt sich auf größeren Bildschirmen.

Mit einem Einspruch verlangst Du, dass das Finanzamt einen Bescheid überprüft. Das gilt auch für den Bescheid zum steuerlichen Einlagekonto. Prüfe dazu die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid. Du kannst als Geschäftsführung selbst Einspruch einlegen oder eine Steuerberatung damit beauftragen.

Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.