Ein Elektrofahrzeug mit besonderer Abschreibung ist ein begünstigtes Elektrofahrzeug des Anlagevermögens mit Abschreibung nach § 7 Abs. 2a EStG.
Typische Fälle:
- Reiner Batterie-Pkw.
- Elektrischer Lieferwagen.
- Begünstigtes Brennstoffzellenfahrzeug.
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