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Ein Elektrofahrzeug mit besonderer Abschreibung ist ein begünstigtes Elektrofahrzeug des Anlagevermögens mit Abschreibung nach § 7 Abs. 2a EStG.

Typische Fälle:

  • Reiner Batterie-Pkw.
  • Elektrischer Lieferwagen.
  • Begünstigtes Brennstoffzellenfahrzeug.

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