Die GmbH meldet ein zuvor im ELStAM-Verfahren angemeldetes Arbeitsverhältnis beim Bundeszentralamt für Steuern ab.
Endet das Arbeitsverhältnis, meldet die GmbH es unverzüglich ab, also ohne schuldhaftes Zögern. Korrekturen können ebenfalls eine Abmeldung erfordern.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.