Die GmbH fordert beim Bundeszentralamt für Steuern die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) für ein Arbeitsverhältnis an.
Bei einem neuen, individuell besteuerten Arbeitsverhältnis erfolgt der ELStAM-Abruf zu Beginn. Für ausschließlich pauschal besteuerten Arbeitslohn ist keine Anmeldung nötig.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.