Die Erstattung dienstlicher Fahrten mit dem Privatfahrzeug ist der Ausgleich beruflich veranlasster Fahrtkosten von Beschäftigten durch die GmbH.
Typische Fälle:
- Kundentermin mit Privat-Pkw.
- Dienstliche Botengänge mit privatem Motorrad.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.