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Inseln

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Die folgenden Punkte sind unterschiedliche Zahlungsvorgänge:

  • Erstattung
  • Weiterberechnung
  • durchlaufender Posten

Ihre Einordnung richtet sich nach dem konkreten Rechts- und Leistungsgrund.

Zu unterscheiden sind insbesondere:

  • Auslagenersatz an Beschäftigte.
  • Kostenweiterberechnung an Kunden.
  • Echte durchlaufende Posten.

Bezahlt ein Mitarbeiter eine Verbindlichkeit der GmbH aus eigenem Geld, kann eine ordnungsgemäße Erstattung gegen Beleg erfolgen; die folgenden Punkte getrennt prüfen:

  • Anspruch
  • wirtschaftlicher Leistungsempfänger
  • Vorsteuerbeleg

Eine an den Kunden weiterberechnete eigene Reise- oder Versandkostenposition ist regelmäßig Bestandteil des eigenen Entgelts und kein durchlaufender Posten allein wegen der identischen Höhe.

Echte durchlaufende Posten verlangen Handeln im Namen und für Rechnung eines anderen. Entsprechende Auszahlungen sind regelmäßig eine Forderungs-/Verbindlichkeitsbewegung.

Die zuständigen Personen ordnen nach dem tatsächlichen Rechtsgrund insbesondere zu:

  • Zuschüsse.
  • Erstattungen.
  • Rückvergütungen.
  • Gutschriften.

Diese Vorgänge können Aufwand oder Anschaffungskosten mindern beziehungsweise gesonderte Erträge auslösen. Nicht gleichzeitig den ungekürzten Aufwand und eine unberücksichtigte Erstattung stehen lassen.

Die folgenden Punkte können auch eine Vorsteuerkorrektur nach § 17 UStG auslösen:

  • Skonto
  • Storno
  • Preisnachlass

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