Die Erteilung einer Prokura ist die ausdrückliche Bevollmächtigung zur handelsrechtlichen Vertretung der GmbH. Ihre Reichweite richtet sich nach dem Handelsgesetzbuch. Die internen Freigaben und die technischen Zugänge müssen gesondert geregelt werden.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.