Erworbene Standardsoftware und Dauerlizenzen sind entgeltlich erworbene Nutzungsrechte an Software für die GmbH.
Typische Fälle:
- Unbefristete Office-Lizenz.
- Gekaufte Buchhaltungssoftware.
- Dauerhaft erworbene CAD-Software.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.