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Fake-Rechnungen nach der Eintragung sind irreführende Zahlungsaufforderungen mit Bezug auf öffentlich bekannte Registerdaten. Private Anbieter können ihre Schreiben amtlich erscheinen lassen. Vor einer Zahlung prüft die GmbH deshalb Absender und tatsächlichen Rechtsgrund.

Typische Merkmale sind:

  • Ein behördlich wirkendes Aktenzeichen.
  • Ein vorbereiteter Überweisungsträger.
  • Eine auffällig kurze Zahlungsfrist.

Häufig verbirgt sich dahinter ein Angebot für einen privaten Verzeichniseintrag. Ob durch eine Zahlung ein wirksamer Vertrag entsteht und welche Rückforderungsrechte bestehen, hängt vom konkreten Schreiben und den Umständen ab.

Zuständige Gebührenstellen unterscheiden sich nach Register und Verfahren. Handelsregistergebühren können von Gericht oder Justizkasse kommen; Gebühren für Marken und Transparenzregister stammen von anderen zuständigen Stellen. Die GmbH gleicht zweifelhafte Forderungen über selbst ermittelte offizielle Kontaktdaten ab. Steuerberatung oder IHK können bei der Einordnung helfen.

Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.