Bei der Festlegung der Eckdaten entscheiden die Gründer über die wesentlichen Grundlagen der GmbH. Diese Entscheidungen bereiten die notarielle Gründung vor. Gesellschaftsrechtliche Festlegungen und betriebliche Vereinbarungen sind dabei zu unterscheiden.
Zu klären sind insbesondere:
- Firma festlegen.
- Unternehmensgegenstand festlegen.
- Satzungssitz festlegen.
- Geschäftsjahr festlegen.
- Höhe des Stammkapitals festlegen.
- Art der Einlagen festlegen.
- Gesellschafter festlegen.
- Geschäftsanteile festlegen.
- Besetzung der Geschäftsführung festlegen.
- Vertretungsregelung festlegen.
- Inhalte des Geschäftsführervertrags festlegen.
- Regeln für die Ergebnisverwendung festlegen.
Das Stammkapital beträgt mindestens 25.000 Euro. Bei einer reinen Bargründung muss vor der Anmeldung auf jeden Geschäftsanteil mindestens ein Viertel und insgesamt mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals eingezahlt sein. Sacheinlagen müssen nach den gesetzlichen Vorgaben vollständig bewirkt sein.
Die Gründer wählen zwischen individuellem Gesellschaftsvertrag und einem zulässigen Musterprotokoll. Das vereinfachte Verfahren setzt höchstens drei Gesellschafter und einen Geschäftsführer voraus; die weiteren gesetzlichen Grenzen bleiben zu beachten.
Der Satzungssitz ist von den tatsächlich genutzten Geschäftsräumen zu unterscheiden. Bei Räumen eines Gesellschafters sind insbesondere die Nutzungsvereinbarung und eine mögliche Betriebsaufspaltung zu prüfen.
Quellen: § 2 GmbHG, § 3 GmbHG, § 5 GmbHG, § 7 GmbHG.
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