Die Firma ist nach § 17 HGB der Name, unter dem die GmbH ihre Geschäfte betreibt, klagt und verklagt wird. Sie muss den Zusatz GmbH oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung tragen, sich von anderen Firmen am selben Ort deutlich unterscheiden und darf nicht irreführen. Sie steht im Gesellschaftsvertrag und im Handelsregister.
Umgangssprachlich heißt auch das Unternehmen selbst Firma; auf dieser Plattform bezeichnet das Wort nur den Namen.
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