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Inseln

Die Welt zeigt sich auf größeren Bildschirmen.

Mitarbeiter dürfen dem Arbeitgeber zugeordnete IT-/Telekommunikationsgeräte samt den begünstigten zugehörigen Leistungen privat verwenden. Dazu gehören:

  • Zubehör
  • Software
  • Dienstleistungen

Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.