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Mit der Firmenvoranfrage bitten die Gesellschafter die Industrie- und Handelskammer, den gewünschten Namen vor der Gründung zu prüfen: Ist er unterscheidbar, nicht irreführend und mit dem Zusatz GmbH richtig gebildet? Die Auskunft bindet das Registergericht nicht, verhindert aber meist Rückfragen und Verzögerungen bei der Eintragung. Viele Kammern bieten die Prüfung online und kostenlos an.

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