Forderungsausfall und Wertberichtigung bezeichnen die fehlende Einbringlichkeit beziehungsweise die Anpassung des Werts einer Forderung.
Typische Fälle:
- Insolventer oder zahlungsunfähiger Kunde.
- Substanziell bestrittene beziehungsweise nur teilweise realisierbare Forderung.
- Nachgewiesenes allgemeines Ausfallrisiko eines Forderungsbestands.
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