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Forderungsausfall und Wertberichtigung bezeichnen die fehlende Einbringlichkeit beziehungsweise die Anpassung des Werts einer Forderung.

Typische Fälle:

  • Insolventer oder zahlungsunfähiger Kunde.
  • Substanziell bestrittene beziehungsweise nur teilweise realisierbare Forderung.
  • Nachgewiesenes allgemeines Ausfallrisiko eines Forderungsbestands.

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