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Inseln

Die Welt zeigt sich auf größeren Bildschirmen.

Die folgenden Punkte betreffen die vertragliche Übernahme betrieblicher Aufgaben durch externe Auftragnehmer:

  • Freelancer
  • Agenturen
  • ausgelagerte Leistungen

Typische Fälle:

  • Entwickler
  • Designer
  • virtuelle Assistenz
  • Projektberater
  • Externe Verwaltung oder technische Dienstleistungen.
  • Agenturleistungen und erlaubte Arbeitnehmerüberlassung.

Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.