Die folgenden Punkte betreffen die vertragliche Übernahme betrieblicher Aufgaben durch externe Auftragnehmer:
- Freelancer
- Agenturen
- ausgelagerte Leistungen
Typische Fälle:
- Entwickler
- Designer
- virtuelle Assistenz
- Projektberater
- Externe Verwaltung oder technische Dienstleistungen.
- Agenturleistungen und erlaubte Arbeitnehmerüberlassung.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.