Beim Freibetrag bleibt der begünstigte Betrag erhalten, auch wenn der Vorteil ihn übersteigt; steuerpflichtig wird nur der Mehrbetrag. Im Lohn gilt so der Rabattfreibetrag für Personalrabatte. Nicht miteinander verrechnet werden unterschiedliche Grenzen:
- Monatsgrenzen
- Jahresgrenzen
- Anlassgrenzen
- Wirtschaftsjahresgrenzen
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.