Eine Freigrenze begünstigt einen Vorteil nur bei Einhaltung der gesetzlich bestimmten Grenze. Wird sie nicht eingehalten, entfällt die Begünstigung regelmäßig für den gesamten betroffenen Vorteil. Im Lohn gilt so die gemeinsame Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro im Kalendermonat. Nicht miteinander verrechnet werden unterschiedliche Grenzen:
- Monatsgrenzen
- Jahresgrenzen
- Anlassgrenzen
- Wirtschaftsjahresgrenzen
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.