Der Fremdvergleich beurteilt Vereinbarungen zwischen der GmbH und ihren Gesellschaftern anhand der Bedingungen unter unabhängigen Beteiligten. Entscheidend sind die konkrete Leistung und die tatsächlichen Verhältnisse. Gesellschaftlich veranlasste Vorteile können steuerliche Korrekturen auslösen.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.