Mit der Gefährdungsbeurteilung erfüllt jeder Arbeitgeber diese Aufgaben, auch im Büro:
- Gefährdungen an den Arbeitsplätzen ermitteln
- Schutzmaßnahmen an den Arbeitsplätzen festlegen
- Gefährdungen und Schutzmaßnahmen an den Arbeitsplätzen dokumentieren
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.