Bei einer Gehaltsumwandlung vereinbaren GmbH und beschäftigte Person, einen Teil des Barlohns für die Zukunft durch eine andere Leistung zu ersetzen.
Die folgenden Punkte begrenzen sie:
- Pfändungsschutz
- Mindestlohn
- bestehende Ansprüche
Viele Begünstigungen setzen dagegen eine zusätzliche Gewährung voraus und gelten bei Gehaltsumwandlung nicht; auch wo sie zulässig ist, kann die Leistung beitragspflichtig bleiben. In der betrieblichen Altersversorgung heißt sie Entgeltumwandlung.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.