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Inseln

Die Welt zeigt sich auf größeren Bildschirmen.

Die folgenden Punkte betreffen finanzielle Sanktionen und gesetzlich unzulässige Leistungen:

  • Geldbußen
  • Ordnungsgelder
  • Strafen
  • verbotene Zuwendungen

Diese Kostenart ist ein Abgrenzungsfall: eine Zahlung ohne sofortigen oder ohne steuerlichen Betriebsausgabenabzug. Die Darstellung ist keine Gestaltungsempfehlung und kein Urteil über die zivilrechtliche Zulässigkeit.

Typische Fälle:

  • Gegen die GmbH verhängtes Bußgeld.
  • Ordnungsgeld wegen unterlassener Offenlegung.
  • Von gesetzlichen Abzugsverboten erfasste Straf-/Sanktionsleistungen.

Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.