Die folgenden Punkte betreffen finanzielle Sanktionen und gesetzlich unzulässige Leistungen:
- Geldbußen
- Ordnungsgelder
- Strafen
- verbotene Zuwendungen
Diese Kostenart ist ein Abgrenzungsfall: eine Zahlung ohne sofortigen oder ohne steuerlichen Betriebsausgabenabzug. Die Darstellung ist keine Gestaltungsempfehlung und kein Urteil über die zivilrechtliche Zulässigkeit.
Typische Fälle:
- Gegen die GmbH verhängtes Bußgeld.
- Ordnungsgeld wegen unterlassener Offenlegung.
- Von gesetzlichen Abzugsverboten erfasste Straf-/Sanktionsleistungen.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.