Geleistete Anzahlungen auf die folgenden Punkte sind Vorauszahlungen der GmbH vor Lieferung; sie sind bei Zahlung weder Aufwand noch Abschreibungsbasis:
- Anlagen
- Software
- Waren
Diese Kostenart ist ein Abgrenzungsfall: eine Zahlung ohne sofortigen oder ohne steuerlichen Betriebsausgabenabzug. Die Darstellung ist keine Gestaltungsempfehlung und kein Urteil über die zivilrechtliche Zulässigkeit.
Typische Fälle:
- Anzahlung für eine bestellte Maschine.
- Vorschuss an Softwarelieferanten.
- Vorauszahlung für noch nicht gelieferte Handelsware.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.