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Im gerichtlichen Mahnverfahren kann die GmbH für eine geeignete Geldforderung einen Vollstreckungstitel erlangen. Das Mahngericht prüft den Anspruch dabei nicht wie in einem streitigen Urteil inhaltlich. Widerspruch und anschließende Rechtsverfolgung haben eigene Voraussetzungen.

Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.