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Inseln

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Die Geringfügigkeitsgrenze begrenzt das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt eines Minijobs mit Verdienstgrenze. Sie wird nach § 8 SGB IV aus dem gesetzlichen Mindestlohn berechnet. Im Jahr 2026 beträgt sie 603 Euro monatlich.

Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.