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Abnutzbare, bewegliche, selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis 800 Euro netto darf die GmbH im Jahr der Anschaffung vollständig abschreiben (§ 6 Abs. 2 EStG). Wahlweise kann sie Güter mit maßgeblichen Kosten über 250 bis einschließlich 1.000 Euro in einem Sammelposten über fünf Jahre abschreiben.

Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.