Ein Geschäftsanteil vermittelt die Beteiligung an der GmbH. Sein Nennbetrag lautet auf volle Euro und ist vom Verkehrswert zu unterscheiden. Geschäftsanteile sind nach § 15 GmbHG veräußerlich und vererblich.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.