Zum Inhalt springen

Inseln

Die Welt zeigt sich auf größeren Bildschirmen.

Ein Geschäftsanteil vermittelt die Beteiligung an der GmbH. Sein Nennbetrag lautet auf volle Euro und ist vom Verkehrswert zu unterscheiden. Geschäftsanteile sind nach § 15 GmbHG veräußerlich und vererblich.

Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.