Die Geschäftsführervergütung ist die Gegenleistung der GmbH für die vereinbarte Tätigkeit ihres Geschäftsführers. Ihre Bestandteile und Bedingungen werden im Anstellungsvertrag geregelt. Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer ist zusätzlich zu prüfen, ob die Vergütung durch seine Gesellschafterstellung beeinflusst ist.
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