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Das Geschäftsjahr ist der Zeitraum, für den die GmbH ihren Jahresabschluss aufstellt. Es darf nach § 240 Absatz 2 HGB zwölf Monate nicht überschreiten. Häufig entspricht es dem Kalenderjahr.

Ein kürzeres Geschäftsjahr heißt Rumpfgeschäftsjahr und kann insbesondere zu Beginn der Tätigkeit entstehen. Eine Gründung im laufenden Kalenderjahr macht bei abweichendem Geschäftsjahr nicht ausnahmslos den ersten Abschluss zu einem Rumpfabschluss.

Die satzungsmäßige Festlegung und eine spätere Änderung sind nach den gesellschaftsrechtlichen Regeln zu beurteilen. Steuerlich ist bei der Umstellung auf ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr das Einvernehmen mit dem Finanzamt nach § 4a EStG erforderlich.

Quellen: § 240 HGB, § 4a EStG.

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