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Geschäftsräume sind die für die betriebliche Tätigkeit genutzten Räume. Die GmbH kann sie mieten oder aufgrund anderer Rechtsverhältnisse nutzen. Zulässige Nutzung und sichere Arbeitsbedingungen sind anhand der konkreten Tätigkeit zu klären.

Bei einer Miete sind insbesondere folgende Punkte zu vereinbaren:

  • Laufzeit und Kündigung.
  • Nebenkosten und Instandhaltung.
  • Umbauten und zulässige Nutzung.

Ein Gewerbemietvertrag bietet andere Schutzrechte als ein Wohnraummietvertrag. Erreichbarkeit und die erforderliche Kennzeichnung der Geschäftsanschrift sind sicherzustellen. Ob eine Inhalts- oder Haftpflichtversicherung erforderlich oder zweckmäßig ist, hängt von gesetzlichen Vorgaben und den tatsächlichen Risiken ab.

Gehören die Räume einem Gesellschafter, sind eine fremdübliche Vereinbarung und eine mögliche Betriebsaufspaltung zu prüfen. Der Satzungssitz entscheidet nicht allein darüber, wo sich Betriebsstätte und Geschäftsleitung befinden.

Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.