Ein Gesellschafter-Geschäftsführer hält Anteile an einer GmbH und ist zugleich zu ihrem Geschäftsführer bestellt. Als Gesellschafter wirkt er an den Entscheidungen der Eigentümer mit; als Geschäftsführer leitet und vertritt er die Gesellschaft. Die Rechte und Pflichten aus beiden Rollen sind getrennt zu beurteilen.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.