Als alleiniger Gesellschafter musst Du Deine Beschlüsse unverzüglich aufschreiben und unterschreiben.
Eine Geschäftsführerbestellung kann im Gesellschaftsvertrag oder in einem eigenen Beschluss stehen.
Zum Ablauf der Gründung: Eintragung ins Handelsregister.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.