Der Gesellschafterdarlehensvertrag regelt ein Darlehen eines Gesellschafters an die GmbH. Er legt fest, wann die GmbH die Mittel erhält und unter welchen Bedingungen sie diese zurückzahlen muss.
Wenn ein Gesellschafter der GmbH ein Darlehen gewährt.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.