Die Gesellschafterliste hält fest, wem die Geschäftsanteile der GmbH zugeordnet sind.
Die Gesellschafterliste gehört zu den Unterlagen der GmbH beim Handelsregister. Ändern sich Angaben zum Gesellschafter oder zu seinen Geschäftsanteilen, muss die Geschäftsführung die aktualisierte Liste unverzüglich nach Wirksamwerden der Änderung einreichen. Wirkt ein Notariat an der Änderung mit, übernimmt es die Einreichung.- Name der GmbH (Firma): Der Name, unter dem die GmbH in dieser Gesellschafterliste geführt wird.
- Name der GmbH (Firma): Der im Gesellschaftsvertrag festgelegte Name der GmbH.
Zum Ablauf der Gründung: Eintragung ins Handelsregister.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.