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Die Gesellschafterversammlung ist das Organ, in dem die Gesellschafter über Angelegenheiten ihrer GmbH beschließen. Sie bestellen die Geschäftsführer und entscheiden über die Verwendung des Ergebnisses. Welche Entscheidungen ihnen zustehen, ergibt sich aus dem Gesetz und dem Gesellschaftsvertrag.

Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.