Getränke und Aufmerksamkeiten im Betrieb als Betriebsausgabe sind übliche Erfrischungen der GmbH für Beschäftigte und Gäste, vollständig abziehbar.
Typische Fälle:
- Getränke für Mitarbeiter.
- Obstkorb im Büro.
- Kaffee und Gebäck bei Kundenbesprechung.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.