Zum Inhalt springen

Inseln

Die Welt zeigt sich auf größeren Bildschirmen.

Die Gewerbesteuererklärung enthält die Angaben, aus denen das Finanzamt den Gewerbesteuermessbetrag ermittelt. Ausgangspunkt ist der steuerliche Gewinn aus dem Gewerbebetrieb. Die gewerbesteuerlichen Anpassungen sind davon getrennt zu berücksichtigen.

Eine nicht von der Gewerbesteuer befreite GmbH muss die Erklärung auch bei geringem Gewinn oder Verlust abgeben. Für steuerbefreite GmbHs und bei einer Aufforderung des Finanzamts sind die jeweiligen Erklärungspflichten gesondert zu prüfen.

Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.