Eine Gewinnausschüttung ist die Zuwendung eines zur Verteilung bestimmten Gewinns an die Gesellschafter der GmbH. Grundlage ist grundsätzlich ein Beschluss über die Ergebnisverwendung. Der ausschüttbare Betrag ist von den tatsächlich verfügbaren Zahlungsmitteln zu unterscheiden.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.