Gründungskosten und Kosten eigener Eigenkapitalmaßnahmen sind Aufwendungen der GmbH für Gründung und Kapitalerhöhung, soweit sie sie wirksam selbst trägt.
Typische Fälle bei der GmbH-Gründung:
- Notar
- Register
- Beratung
- Gewerbeanmeldung und Eröffnungsformalitäten.
- Kosten eigener Kapitalerhöhung.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.