Ein Hostingvertrag regelt, welche Websites, Anwendungen oder anderen IT-Ressourcen ein Anbieter für die GmbH bereitstellt. Er legt die Leistungen und Bedingungen des beauftragten Hostings fest.
Wenn Websites, Anwendungen oder andere IT-Ressourcen bei einem Hostinganbieter betrieben werden.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.