Das Impressum enthält die gesetzlich erforderlichen Angaben zum Anbieter eines digitalen Dienstes. Für die geschäftsmäßigen digitalen Dienste der GmbH ist insbesondere § 5 DDG maßgeblich. Die Angaben müssen leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar ständig verfügbar sein.
Regelmäßig gehören dazu:
- Vollständige Firma und Rechtsform.
- Anschrift und Vertretungsberechtigte.
- E-Mail-Adresse und Angaben für schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation.
- Registergericht und Handelsregisternummer.
- Die nach § 5 Absatz 1 Nummer 6 DDG anzugebende steuerliche Identifikationsnummer, sofern vorhanden.
Die steuerliche Angabe betrifft die USt-IdNr. beziehungsweise Wirtschafts-Identifikationsnummer nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Die gewöhnliche Steuernummer oder persönliche Steuer-ID wird dadurch nicht zur allgemeinen Impressumsangabe.
Weitere Angaben können erforderlich sein:
- Zuständige Aufsichtsbehörde bei zulassungspflichtiger Tätigkeit.
- Kammer und berufsrechtliche Angaben bei erfassten reglementierten Berufen.
- Ein Hinweis auf Abwicklung oder Liquidation.
- Kapitalangaben nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 DDG, wenn Angaben zum Gesellschaftskapital gemacht werden.
Die Pflicht kann auch ein geschäftlich genutztes Social-Media-Profil betreffen. Weitere einschlägige Informationspflichten sind gesondert zu beachten.
Quellen: § 5 DDG.
Wenn die GmbH einen digitalen Dienst anbietet, für den gesetzliche Anbieterangaben erforderlich sind.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.