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Das Impressum enthält die gesetzlich erforderlichen Angaben zum Anbieter eines digitalen Dienstes. Für die geschäftsmäßigen digitalen Dienste der GmbH ist insbesondere § 5 DDG maßgeblich. Die Angaben müssen leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar ständig verfügbar sein.

Regelmäßig gehören dazu:

  • Vollständige Firma und Rechtsform.
  • Anschrift und Vertretungsberechtigte.
  • E-Mail-Adresse und Angaben für schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation.
  • Registergericht und Handelsregisternummer.
  • Die nach § 5 Absatz 1 Nummer 6 DDG anzugebende steuerliche Identifikationsnummer, sofern vorhanden.

Die steuerliche Angabe betrifft die USt-IdNr. beziehungsweise Wirtschafts-Identifikationsnummer nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Die gewöhnliche Steuernummer oder persönliche Steuer-ID wird dadurch nicht zur allgemeinen Impressumsangabe.

Weitere Angaben können erforderlich sein:

  • Zuständige Aufsichtsbehörde bei zulassungspflichtiger Tätigkeit.
  • Kammer und berufsrechtliche Angaben bei erfassten reglementierten Berufen.
  • Ein Hinweis auf Abwicklung oder Liquidation.
  • Kapitalangaben nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 DDG, wenn Angaben zum Gesellschaftskapital gemacht werden.

Die Pflicht kann auch ein geschäftlich genutztes Social-Media-Profil betreffen. Weitere einschlägige Informationspflichten sind gesondert zu beachten.

Quellen: § 5 DDG.

Wenn die GmbH einen digitalen Dienst anbietet, für den gesetzliche Anbieterangaben erforderlich sind.

Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.