Eine ausländische Nettorechnung ist kein Beleg für Steuerfreiheit des Einkaufs. Getrennte Mechanismen sind:
- innergemeinschaftlicher Erwerb
- Einfuhrumsatzsteuer
- Zoll
Bei innergemeinschaftlichem Erwerb erklärt die GmbH grundsätzlich deutsche Erwerbsteuer und bei Berechtigung den entsprechenden Vorsteuerabzug.
Für bestimmte Erwerber, insbesondere Kleinunternehmer, existiert die Erwerbsschwelle von 12.500 Euro; Verzicht und Sonderregeln für neue Fahrzeuge und verbrauchsteuerpflichtige Waren beachten.
Bei Drittlandsimporten sind die folgenden Punkte für den Abzug der Einfuhrumsatzsteuer wichtig; die bloße Zahlung an einen Spediteur genügt nicht als vollständige Prüfung:
- die Importrolle
- Verfügungsmacht
- Einfuhrbelege
Zölle und sonstige unmittelbar zurechenbare Beschaffungsnebenkosten erhöhen regelmäßig die Anschaffungskosten. Abziehbare Einfuhrumsatzsteuer tut dies grundsätzlich nicht.
Bei Auslandsbezug sind insbesondere gesondert zu beurteilen:
- Lieferungen mit Montage
- Reihengeschäfte
- Lager im Ausland
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.