Der Insolvenzantrag ist der Antrag an das Insolvenzgericht, ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der GmbH zu eröffnen. Ein Antrag ist von der gerichtlichen Eröffnungsentscheidung zu unterscheiden. Ob eine Antragspflicht besteht, richtet sich nach den gesetzlichen Insolvenzgründen und der Stellung der verantwortlichen Personen.
Wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der GmbH beantragt wird oder ein gesetzlicher Insolvenzgrund die Antragspflicht auslöst.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.