Das Insolvenzverfahren ist ein gerichtliches Verfahren zur gemeinschaftlichen Befriedigung der Gläubiger eines Schuldners. Bei der GmbH wird ihr Vermögen nach den gesetzlichen Regeln verwertet und der Erlös verteilt. Ein Insolvenzplan kann eine abweichende Regelung vorsehen, insbesondere zum Erhalt des Unternehmens.
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