In der jährlichen Gesellschafterversammlung beraten und beschließen die Gesellschafter über die anstehenden Angelegenheiten der GmbH. Dazu gehören regelmäßig Jahresabschluss und Ergebnisverwendung. Das Beschlussverfahren und eine Entscheidung über Entlastung sind gesondert zu beurteilen.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.