Alternativ zur Steuerfreiheit kann der Arbeitgeber begünstigte ÖPNV-/Jobticket-Leistungen mit 25 % pauschal versteuern, auch bei Entgeltumwandlung.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.
Inseln
Die Welt zeigt sich auf größeren Bildschirmen.
Die Welt lässt sich gerade nicht zeichnen.
Alternativ zur Steuerfreiheit kann der Arbeitgeber begünstigte ÖPNV-/Jobticket-Leistungen mit 25 % pauschal versteuern, auch bei Entgeltumwandlung.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.