Ein gemeinsamer Kalender stellt vereinbarte Termine und Fristen dar. Freigaben bestimmen, wer die Einträge sehen und bearbeiten darf. Für externe Personen kann eine Anzeige freier und belegter Zeiten ausreichen.
Mögliche Einträge sind:
- Termine mit Kunden oder Behörden.
- Fristen aus der Checkliste.
- Abwesenheiten.
- Raumbelegungen.
Wiederkehrende Steuertermine lassen sich als Serientermine anlegen. Verantwortliche müssen dabei besondere Fristen und Verschiebungen berücksichtigen; ein Serientermin ersetzt keine Prüfung der tatsächlichen Fälligkeit.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.