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Inseln

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Kammerbeiträge und Verbandsbeiträge sind Zahlungen aufgrund einer gesetzlichen oder freiwilligen Mitgliedschaft in der jeweiligen Organisation.

Typische Fälle:

  • IHK-Grundbeitrag und Umlage.
  • HWK- und einschlägige Berufskammerbeiträge.
  • Mitgliedschaft der GmbH in einem betrieblich einschlägigen Wirtschafts-/Fachverband.

Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.