Kammerbeiträge und Verbandsbeiträge sind Zahlungen aufgrund einer gesetzlichen oder freiwilligen Mitgliedschaft in der jeweiligen Organisation.
Typische Fälle:
- IHK-Grundbeitrag und Umlage.
- HWK- und einschlägige Berufskammerbeiträge.
- Mitgliedschaft der GmbH in einem betrieblich einschlägigen Wirtschafts-/Fachverband.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.