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Die KI-Verordnung regelt Pflichten für bestimmte Rollen im Umgang mit KI-Systemen und KI-Modellen. Maßgeblich ist die Verordnung (EU) 2024/1689 in ihrer geänderten Fassung. Die Anwendung einzelner Vorschriften ist zeitlich gestaffelt.

Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.